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Meldungen zur Beihilfe des Bundes und der Länder:
Beihilfe: Sehr gute Beihilfetarife für Anwärter
Beamtenanwärter und Lehramtsanwärter sind zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet. Beide Gruppen erhalten zwar Beihilfe, doch der Dienstherr deckt nur einen Teil dieser Krankheitskosten ab. Deshalb sollten sich Beamtenanwärter und Lehramtsanwärter noch vor dem Eintritt in das Beamtenverhältnis über die jeweiligen Angebote und Tarife der privaten Krankenversicherer „schlau“ machen. Erst informieren, dann vergleichen und wenn es passt „unterschreiben“. Die Beihilfe deckt aber immer nur einen Teil der Krankheitskosten ab – je nach Familienstand (ledig/verh.) sind das in der Regel zwischen 50 Prozent und 80 Prozent der Kosten. Für die Restkosten müssen Sie eine „private Krankenversicherung“ abschließen.
Mit der privaten Krankenversicherung werden sie beim Arzt als Privatpatient behandelt. Die verschiedenen Beihilfevorschriften enthalten zum Teil unterschiedliche Leistungsansprüche, deshalb ist es ratsam den passenden Beihilfetarif auszuwählen. Hierbei hilft Ihnen der Ansprechpartner der HUK-COBURG.
Quelle: HUK-Newsletter, Ausgabe 01/2014