Beihilfeabrechnungsfähige Kliniken in Deutschland

 

 Zu Indikationen von A bis Z und ausgewählten Kliniken 

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern selbst komplizierte Sachverhalte in verständlicher Form.

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden


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Beihilfefähige Kliniken und sonstige Gesundheitseinrichtungen in Deutschland

In Deutschland gibt es mehr Tausende von Kliniken, Sanatorien und Krankenhäuser. Nicht jede Einrichtung ist berechtigt, gemäß der Beihilfe abzurechnen. Insbesondere Kliniken und Privatklinken haben nicht immer diese Berechtigung. 

Das Netzwerk "Marketing öffentlicher Dienst" arbeitet seit vielen Jahren mit Kliniken und sonstigen Gesundheitseinrichtungen zusammen, die beihilfefähig abrechnen können. Eine Auswahl dieser Kliniken findet man unter www.die-beihilfe.de oder hier bei www.beihilfe-online.de.

Neben unseren Internetauftritten informieren wir auch in einem Buch zum "Beihilferecht". Das Buch enthält ein Klinikverzeichnis, in dem sich rund 140 Einrichtungen präsentieren. Das führende Klinikverzeichnis mit Kliniken, die beihilfefähig abrechnen können finden Sie hier (Stand: 01.01.2022)


Besonderes Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beihilfe in Bund und Ländern. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht für Tarifkräfte und Beamte, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei Bücher als PDF: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern >>>zur Bestellung


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