
Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)
ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation
Medienberichten zufolge erhalten die Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Euro an Nachzahlungen bisher nicht verassungskonformer Alimentation. Die Nachzahlungen können erwartet werden von Beamtinnen & Beamte beim Bund - auch Ruhestandsbeamte & Versorgunghempfänger. Ebenso können die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank auf Nachzahlungen hoffen. Auch in etlichen Ländern werden Beamtinnen und Beamte auf Nachzahlungen hoffen können, u.a. in Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie weiteren Ländern.
Ausführliche Informationen finden Sie unter der zum Bundesalimentationsgesetz besten Website im Netz www.bundesalimentationsgesetz.de.
In einer rund 100-seitigen Broschüre des INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte werden wir das Thema Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern aufbereiten und dokumentieren. Die Broschüre wird unmittelbar nach dem Beschluss der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesalimentationsgesetzes (BAlimentG) veröffentlicht. Der Beschluss wird im Mai bzw. Juni 2026 erwartet.
In der Broschüre finden Sie alle aktuellen Besoldungstabellen beim Bund, der Bahn, der Post, der Telekom und der Postbank sowie aller Länder. Von besonderem Interesse ist der Entwurf der neuen Tabellen für den Bund ab 01.05.2026 nach der manche Beamtinnen und Beamte rund 500 Euro höhere Dienstbezüge erhalten werden (z.B. A 11).
Die Broschüre Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern kann hier vorbestellt bzw. bestellt werden
>>>zur (Vor)Bestellung Für Mehrfachbesteller aus Gewerkschaften, Verbänden und Behörden zum Vorzugspreis..
beihilfe-online.de: Das Internetportal rund um die Beihilfe und das Beihilferecht
Die Beihilfe ist eine schwierige Materie. Auf dieser Website informieren wir Sie über das Beihilferecht, die Beihilfevorschriften bzw. Beihilfeverordnungen des Bundes und der Länder. Daneben finden Sie weiterführende Hinweise und Urteile aus der Rechtsprechung.
Vorgriffregelung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung zum 1. Januar 2022
Das Bundesinnenministerium hat über leistungsrechtliche Änderungen der Beihilfe zum 01.01.2022 eine Vorgriffsregelung getroffen. Mit dieser Vorab-Regelung gibt das Bundesinnenministerium schon jetzt eine beabsichtigte Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) bekannt. Hier finden Sie mehr Infos
Weitere Meldungen zur Beihilfe: Aktuelles zur Beihilfe
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Nicht beihilfefähig sind: Lifestyle Präparate sind
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Taschenbücher und Taschenbücher für Neuordnung des Beamtenrechts Rund ums Geld im Neues Tarifrecht für den Nebentätigkeitsrecht für FrauenSache im |
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Besonderes Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beihilfe in Bund und Ländern. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht für Tarifkräfte und Beamte, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei Bücher als PDF: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern >>>zur Bestellung |
Red 20240620