Landesbesoldungsgesetz (LBesG M-V) Mecklenburg-Vorpommern: § 38 Verordnungsermächtigung

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeigenet für Beschäftigte (Beamte und Tarifkräfte) von Mecklenburg-Vorpommern)..

Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte - Beamte und Tarifbeschäftigte - des Landes Mecklenburg-Vorpommern geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen 


Zur Übersicht des Landesbesoldungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern

 

Abschnitt II
Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen
Unterabschnitt 3
Vorschriften für Professorinnen und Professoren sowie hauptberufliche Leiterinnen, Leiter und
Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen der Besoldungsordnung W

Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V):

§ 38 Verordnungsermächtigung

(1) Die näheren Bestimmungen über die Voraussetzungen und Kriterien sowie die Zuständigkeit und das Verfahren der Vergabe von Leistungsbezügen nach § 33 Absatz 1 sowie von Forschungs- und Lehrzulagen nach § 37 Absatz 1 werden durch die für das Hochschulwesen zuständige oberste Landesbehörde im Einvernehmen mit der für das Besoldungsrecht zuständigen obersten Landesbehörde und dem Finanzministerium durch Rechtsverordnung getroffen. Darin sind insbesondere Regelungen zu treffen

1. bei Leistungsbezügen nach § 33 Absatz 1 Nummer 1 über
a) die Teilnahme dieser Leistungsbezüge an regelmäßigen Besoldungsanpassungen bei unbefristeter Gewährung,
b) die Anforderungen an den Nachweis gemäß § 34 Absatz 2 Satz 2,
2. bei Leistungsbezügen nach § 33 Absatz 1 Nummer 2 über
a) die Voraussetzungen einer unbefristeten Gewährung und
b) für den Fall einer unbefristeten Gewährung
aa) über deren Teilnahme an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen und
bb) deren Widerruf,
3. bei Leistungsbezügen nach § 33 Absatz 1 Nummer 3 über
a) die Gewährung erfolgsabhängiger Leistungsbezüge,
b) die Teilnahme der Leistungsbezüge der hauptberuflichen Leiterinnen, Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen sowie
4. bei Leistungsbezügen nach § 33 Absatz 1 Nummern 1 und 2 über
a) deren Ruhegehaltfähigkeit bei befristeter Gewährung und
b) die Überschreitung der in § 67a Absatz 2 Satz 1 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern genannten Regelsätze. Hierbei sind Höchstgrenzen vorzusehen, die den Anteil der Inhaber von W 2- und W 3-Stellen, für den eine Überschreitung der Prozentsätze nach § 67a Absatz 4 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen werden kann, beschränken.

(2) Die Hochschulen sind bei der Vorbereitung und Gestaltung der Bestimmungen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 anzuhören.

(3) Für die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege werden die nach Absatz 1 erforderlichen Bestimmungen durch das Ministerium, zu dessen Geschäftsbereich diese gehört, im Einvernehmen mit der für das Besoldungsrecht zuständigen obersten Landesbehörde und dem Finanzministerium durch Rechtsverordnung getroffen.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Mecklenburg-Vorpommern

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem wunderschönen Mecklenburg-Vorpommern...  


 

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.beihilfe-online.de © 2024