Zu Indikationen von A bis Z und ausgewählten Kliniken |
BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern selbst komplizierte Sachverhalte in verständlicher Form. Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden |
.
Zur Übersicht der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Bundesbeihilfeverordnung (mit den Durchführungshinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift)
Merkblatt des INFO-SERVICE Öffentlcher Dienst / Beamtinnen und Beamte zu § 23 BBhV
Heilmittel
Aufwendungen für die vom Arzt schriftlich verordneten Heilmittel (z. B. Massagen, Packungen, Bäder, Krankengymnastik, Bestrahlungen, Bewegungs-, Beschäftigungs- und Sprachtherapien) sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen beihilfefähig (§ 23 Abs. 1 BBhV). Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen für Saunabäder und Aufenthalte in Mineral- oder Thermalbädern außerhalb einer anerkannten stationären oder ambulanten Rehabilitationsmaßnahme. Die ärztliche Verordnung ist dem Antrag beizufügen.
Beihilferechtlich anerkannte Behandler für Heilmittel sind:
Bereich Inhalation, Krankengymnastik, Bewegungsübungen, Massagen, Palliativversorgung, Packungen, Hydrotherapie, Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Elektrotherapie
a) Physiotherapeutin oder Physiotherapeut,
b) Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister,
c) Krankengymnastin oder Krankengymnast,
Bereich Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
a) Logopädin oder Logopäde,
b) Sprachtherapeutin oder Sprachtherapeut,
c) staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin der Schule Schlaffhorst-Andersen oder staatlich geprüfter Atem-, Sprech- und Stimmlehrer der Schule Schlaffhorst-Andersen,
d) Sprachheilpädagogin oder Sprachheilpädagoge,
e) klinische Linguistin oder klinischer Linguist,
f) klinische Sprechwissenschaftlerin oder klinischer Sprechwissenschaftler,
g) bei Kindern für sprachtherapeutische Leistungen bei Sprachentwicklungsstörungen, Stottern oder Poltern auch
aa) Sprachheilpädagogin oder Sprachheilpädagoge,
bb) Diplomlehrerin für Sprachgeschädigte oder Sprachgestörte oder Diplomlehrer für Sprachgeschädigte oder
Sprachgestörte,
cc) Diplomvorschulerzieherin für Sprachgeschädigte oder Sprachgestörte oder Diplomvorschulerzieher für Sprachgeschädigte oder Sprachgestörte,
dd) Diplomerzieherin für Sprachgeschädigte oder Sprachgestörte oder Diplomerzieher für Sprachgeschädigte oder Sprachgestörte,
h) Diplompatholinguistin oder Diplompatholinguist
Bereich Ergotherapie (Beschäftigungstherapie) einschließlich Bereich Kälte- und Wärmebehandlung
a) Ergotherapeutin oder Ergotherapeut,
b) Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutin oder Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut,
Bereich Podologie
a) Podologin oder Podologe,
b) medizinische Fußpflegerin oder medizinischer Fußpfleger nach § 1 des Podologengesetzes,
Bereich Ernährungstherapie
a) Diätassistentin oder Diätassistent,
b) Oecotrophologin oder Oecotrophologe,
c) Ernährungswissenschaftlerin oder Ernährungswissenschaftler
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufwendungen für eine erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP)
sowie ein medizinisches Aufbautraining (MAT) beihilfefähig. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von Ihren persönlichen Ansprechpartnern in der Beihilfestelle.
Wegen der für Heilmittel festgelegten beihilfefähigen Höchstbeträge werden hierbei keine Eigenbehalte abgezogen.
Die beihilfefähigen Höchstbeträge sind für die Beihilfestelle bindend, nicht jedoch für die Heilbehandler. Es wird daher empfohlen, vor der Behandlung nach den Preisen zu fragen bzw. die Preise mehrerer Heilbehandler zu vergleichen, um die eigene Belastung möglichst gering zu halten.
Wegen weitergehenderen Informationen zum Thema "Heilmittel" wenden Sie sich an Ihre Beihilfefestsetzungsstelle.
Zur Übersicht der Bundesbeihilfeverordnung
Bundesbeihilfeverordnung (mit den Durchführungshinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift)
Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1)
Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel
*Beihilfefähige Höchstbeträge
Nummer | Leistung | *bis 31.12.2021 | *ab 01.01.2022 | ab 01.05.2023 |
1 |
Inhalationstherapie, auch mittels Ultraschallvernebelung a) als Einzelinhalation b) als Rauminhalation in einer Gruppe, je Teilnehmerin oder Teilnehmer c) als Rauminhalation in einer Gruppe bei Anwendung ortsgebundener natürlicher Heilwässer, je Teilnehmerin oder Teilnehmer Aufwendungen für die für Inhalationen erforderlichen Zusätze sind daneben gesondert beihilfefähig. |
8,80 4,80
7,50 |
10,10 4,80
7,50 |
11,20 4,80
7,50 |
2 |
Radon-Inhalation a) im Stollen b) mittels Hauben |
14,90 18,20 |
14,90 18,20 |
14,90 18,20 |
Bereich Krankengymnastik, Bewegungsübungen |
||||
3
4
5
6 |
Physiotherapeutische Erstbefundung zur Erstellung eines Behandlungsplans Physiotherapeutischer Bericht auf schriftliche Anforderung der verordnenden Person Krankengymnastik (auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie) einschließlich der zur Leistungserbringung erforderlichen Massage, als Einzelbehandlung, Richtwert 20 Minuten Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (Bobath, Vojta, Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation [PNF]) bei Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (Bobath, Vojta) bei zentralen Bewegungsstörungen für Kinder längstens |
16,50
-
25,70
33,80
45,30 |
16,50
55,00
25,70
38,30
47,80 |
16,50
61,10
26,80
42,50
53,10 |
7 | Krankengymnastik in einer Gruppe (2 bis 5 Personen), Richtwert 25 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer |
8,20 | 10,80 | 12,00 |
8 | Krankengymnastik bei zerebralen Dysfunktionen in einer Gruppe (2 bis 4 Personen), Richtwert 45 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer | 14,30 | 14,30 | 15,00 |
9 | Krankengymnastik (Atemtherapie) bei Mukoviszidose und schweren Bronchialerkrankungen als Einzelbehandlung, Richtwert 60 Minuten | 71,40 | 72,30 | 80,30 |
10 |
Krankengymnastik im Bewegungsbad a) als Einzelbehandlung – einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Richtwert 30 Minuten b) in einer Gruppe (2 bis 3 Personen), je Teilnehmerin oder Teilnehmer – einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Richtwert 30 Minuten c) in einer Gruppe (4 bis 5 Personen), je Teilnehmerin oder Teilnehmer – einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Richtwert 30 Minuten |
31,20
19,50
15,60 |
31,20
19,70
15,60 |
31,20
21,80
15,60 |
11 | Manuelle Therapie, Richtwert 30 Minuten | 29,70 | 29,70 | 32,20 |
12 | Chirogymnastik (Funktionelle Wirbelsäulengymnastik), Richtwert 20 Minuten | 19,00 | 19,00 | 19,00 |
13 |
Bewegungsübungen a) als Einzelbehandlung, Richtwert 20 Minuten b) in einer Gruppe (2 bis 5 Personen), Richtwert 20 Minuten |
10,20 6,60 |
11,20 6,90 |
12,40 7,70 |
14 |
Bewegungsübungen im Bewegungsbad a) als Einzelbehandlung – einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Richtwert 30 Minuten b) in einer Gruppe (2 bis 3 Personen), je Teilnehmerin oder Teilnehmer einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Richtwert 30 Minuten c) in einer Gruppe (4 bis 5 Personen), je Teilnehmerin oder Teilnehmer einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Richtwert 30 Minuten |
31,20
19,50
|
31,20
19,60
|
31,20
21,80
15,60 |
15 | Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) Richtwert 120 Minuten, je Behandlungstag |
108,10 | 108,10 | 108,10 |
16 | Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) einschließlich Medizinischen Aufbautrainings (MAT) und Medizinischer Trainingstherapie (MTT), je Sitzung für eine parallele Einzelbehandlung (bis zu 3 Personen); Richtwert 60 Minuten, begrenzt auf maximal 25 Behandlungen je Kalenderhalbjahr |
46,20 | 46,20 | 50,40 |
17 | Traktionsbehandlung mit Gerät (zum Beispiel Schrägbrett, Extensionstisch, Perl´sches Gerät, Schlingentisch) als Einzelbehandlung, Richtwert 20 Minuten | 8,80 | 8,80 | 8,80 |
Bereich Massagen | ||||
18 |
Massage einzelner oder mehrerer Körperteile a) Klassische Massagetherapie (KMT), Segment-, Periost-, Reflexzonen-, Bürsten- und Colonmassage, Richtwert 20 Minuten b) Bindegewebsmassage (BGM), Richtwert 30 Minuten |
18,20
|
18,20
|
19,60
|
19 |
Manuelle Lymphdrainage (MLD) a) Teilbehandlung, Richtwert 30 Minuten b) Großbehandlung, Richtwert 45 Minuten c) Ganzbehandlung, Richtwert 60 Minuten d) Kompressionsbandagierung einer Extremität, Aufwendungen für das notwendige Polster- und Bindenmaterial (zum Beispiel Mullbinden, Kurzzugbinden, Fließpolsterbinden) sind daneben beihilfefähig |
25,70 38,50 58,30
12,40 |
29,30 43,90 58,50
18,70 |
32,50 48,70 65,00
20,70 |
20 | Unterwasserdruckstrahlmassage einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Richtwert 20 Minuten |
30,50 |
30,50 | 30,50 |
Bereich Palliativversorgung | ||||
21 | Physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativversorgung, Richtwert 60 Minuten | 66,00 | 66,00 | 66,00 |
Bereich Packungen, Hydrotherapie, Bäder | ||||
22 | Heiße Rolle – einschließlich der erforderlichen Nachruhe | 13,60 | 13,60 | 13,60 |
23 |
Warmpackung eines oder mehrerer Körperteile einschließlich der erforderlichen Nachruhe a) bei Anwendung wiederverwendbarer Packungsmaterialien (zum Beispiel Paraffin, Fango-Paraffin, Moor-Paraffin, Pelose, Turbatherm) b) bei Anwendung einmal verwendbarer natürlicher Peloide (Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid aa) Teilpackung bb) Großpackung |
15,60
36,20 47,80 |
15,60
36,20 47,80 |
15,60
36,20 47,80 |
24 | Schwitzpackung (zum Beispiel spanischer Mantel, Salzhemd, Dreiviertel-Packung nach Kneipp) einschließlich der erforderlichen Nachruhe | 19,70 | 19,70 | 19,70 |
25 |
Kaltpackung (Teilpackung) a) Anwendung von Lehm, Quark oder Ähnlichem b) Anwendung einmal verwendbarer Peloide (Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid |
10,20 20,30 |
10,20 20,30 |
10,20 20,30 |
26 | Heublumensack, Peloidkompresse | 12,10 | 12,10 | 12,10 |
27 | Wickel, Auflagen, Kompressen und andere, auch mit Zusatz | 6,10 | 6,10 | 6,10 |
28 | Trockenpackung | 4,10 | 4,10 | 4,10 |
29 |
a) Teilguss, Teilblitzguss, Wechselteilguss b) Vollguss, Vollblitzguss, Wechselvollguss c) Abklatschung, Abreibung, Abwaschung |
4,10 6,10 5,40 |
4,10 6,10 5,40 |
4,10 6,10 5,40 |
30 |
a) an- oder absteigendes Teilbad (zum Beispiel nach Hauffe) einschließlich der erforderlichen Nachruhe b) an- oder absteigendes Vollbad (Überwärmungsbad) einschließlich der erforderlichen Nachruhe |
16,20
26,40 |
16,20
26,40 |
16,20
26,40 |
31 |
Wechselbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe a) Teilbad b) Vollbad |
17,60 |
17,60 |
17,60 |
32 | Bürstenmassagebad einschließlich der erforderlichen Nachruhe | 25,10 | 25,10 | 25,10 |
33 |
Naturmoorbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe a) Teilbad b) Vollbad |
43,30 52,70 |
43,30 52,70 |
43,30 52,70 |
34 |
Sandbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe a) Teilbad b) Vollbad |
37,90 43,30 |
37,90 43,30 |
37,90 43,30 |
35 | Balneo-Phototherapie (Sole-Photo-Therapie) und Licht-Öl-Bad einschließlich Nachfetten und der erforderlichen Nachruhe | 43,30 | 43,30 | 43,30 |
36 |
Medizinische Bäder mit Zusatz a) Hand- oder Fußbad b) Teilbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe c) Vollbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe d) bei mehreren Zusätzen je weiterer Zusatz |
8,80 17,60
|
8,80 17,60
|
8,80 17,60
|
37 |
Gashaltige Bäder a) gashaltiges Bad (zum Beispiel Kohlensäurebad, Sauerstoffbad) einschließlich der erforderlichen Nachruhe b) gashaltiges Bad mit Zusatz einschließlich der erforderlichen Nachruhe c) Kohlendioxidgasbad (Kohlensäuregasbad) einschließlich der erforderlichen Nachruhe d) Radon-Bad einschließlich der erforderlichen Nachruhe e) Radon-Zusatz, je 500 000 Millistat |
25,70
24,40
|
25,70
24,40
|
25,70
4,10 |
38 | Aufwendungen für andere als die in diesem Abschnitt bezeichneten Bäder sind nicht beihilfefähig. Bei Hand- oder Fußbad, Teil- oder Vollbädern mit ortsgebundenen natürlichen Heilwässern erhöhen sich die jeweils angegebenen beihilfefähigen Höchstbeträge nach Nummer 36 Buchstabe a bis c und nach Nummer 37 Buchstabe b um 4,10 Euro. Weitere Zusätze hierzu sind nach Maßgabe der Nummer 36 Buchstabe d beihilfefähig. | |||
Bereich Kälte- und Wärmebehandlung | ||||
39 | Kältetherapie bei einem oder mehreren Körperteilen mit lokaler Applikation intensiver Kälte in Form von Eiskompressen, tiefgekühlten Eis- oder Gelbeuteln, direkter Abreibung, Kaltgas und Kaltluft mit entsprechenden Apparaturen sowie Eisteilbädern in Fuß- oder Armbadewannen |
12,90 | 12,90 | 12,90 |
40 | Wärmetherapie mittels Heißluft bei einem oder mehreren Körperteilen, Richtwert 20 Minuten | 7,50 | 7,50 | 7,50 |
41 | Ultraschall-Wärmetherapie | 11,90 | 12,00 | 13,30 |
Bereich Elektrotherapie | ||||
42 |
Elektrotherapie einzelner oder mehrerer Körperteile mit individuell eingestellten Stromstärken und Frequenzen |
8,20 |
8,20 |
8,20 |
43 |
Elektrostimulation bei Lähmungen |
15,60 | 15,60 | 16,90 |
44 | Iontophorese | 8,20 | 8,20 | 8,20 |
45 |
Hydroelektrisches Teilbad (Zwei- oder Vierzellenbad) |
14,90 | 14,90 | 14,90 |
46 | Hydroelektrisches Vollbad (zum Beispiel Stangerbad), auch mit Zusatz, einschließlich der erforderlichen Nachruhe | 29,00 |
29,00 |
|
Bereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie |
||||
47 | Stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeutische Erstdiagnostik zur Erstellung eines Behandlungs-plans, Richtwert 60 Minuten, einmal je Behand-lungsfall, bei Wechsel der Leistungserbringerin oder des Leistungserbringers innerhalb des Behand-lungsfalls sind die Aufwendungen für eine erneute Erstdiagnostik beihilfefähig |
108,00 |
108,00 |
111,20 |
47.1 |
Stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeutische Bedarfsdiagnostik, Richtwert 30 Minuten, je Kalenderhalbjahr sind Aufwendungen für bis zu zwei Einheiten Diagnostik (entweder eine Einheit Erstdiagnostik und eine Einheit Bedarfsdiagnostik oder zwei Einheiten Bedarfsdiagnostik) innerhalb eines Behandlungsfalls beihilfefähig |
- |
51,70 |
55,60 |
47.2 | Bericht an die verordnende Person | - | 5,80 | 6,20 |
47.3 | Bericht auf besondere Anforderung der verordnenden Person | - | 103,40 | 111,20 |
48 |
Einzelbehandlung bei Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schluckstörungen a) Richtwert 30 Minuten b) Richtwert 45 Minuten c) Richtwert 60 Minuten d) Richtwert 90 Minuten Aufwendungen für die Vor- und Nachbereitung, für die Verlaufsdokumentation sowie für die Beratung der Patientin oder des Patienten und ihrer oder seiner Bezugspersonen sind daneben nicht beihilfefähig. |
59,00 68,90 103,40 |
63,20 80,50 103,40 |
68,00 86,50 103,40 |
49 |
Gruppenbehandlung bei Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schluckstörungen, je Teilnehmerin oder Teilnehmer a) Gruppe (2 Personen), Richtwert 45 Minuten b) Gruppe (3 bis 5 Personen), Richtwert 45 Minuten c) Gruppe (2 Personen), Richtwert 90 Minuten d) Gruppe (3 bis 5 Personen), Richtwert 90 Minuten Aufwendungen für die Vor- und Nachbereitung, für die Verlaufsdokumentation sowie für die Beratung der Patientin oder des Patienten und ihrer oder seiner Bezugspersonen sind daneben nicht beihilfefähig. |
34,60 67,60 56,10 |
34,60 103,40 56,10 |
34,60 56,10 |
Bereich Ergotherapie (Beschäftigungstherapie) | ||||
50 |
Funktionsanalyse und Erstgespräch einschließlich Beratung und Behandlungsplanung, einmal je Behandlungsfall |
41,80 | 41,80 | 41,80 |
51 |
Einzelbehandlung a) bei motorisch-funktionellen Störungen, Richtwert 30 Minuten b) bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen, Richtwert 45 Minuten c) bei psychisch-funktionellen Störungen, Richtwert 60 Minuten d) bei psychisch-funktionellen Störungen als Belastungserprobung, Richtwert 120 Minuten e) als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Hausbesuchs, einmal pro Behandlungsfall aa) bis zu 3 Einheiten am Tag, je Einheit aaa) bei motorisch-funktionellen Störungen bbb) bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen bb) bis zu 2 Einheiten am Tag, je Einheit bei psychisch-funktionellen Störungen f) als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal pro Behandlungsfall aa) bei motorisch-funktionellen Störungen, bb) bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen, Richtwert 120 Minuten cc) bei psychisch-funktionellen Störungen, |
41,80
54,80
128,20
54,40
|
41,80
54,80
54,40
67,70
123,90
139,20 |
45,20
60,90
54,40
135,60
152,32 |
51.1 |
Parallelbehandlung (bei Anwesenheit von a) bei motorisch-funktionellen Störungen, je Teilnehmerin oder Teilnehmer, b) bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen, je Teilnehmerin oder Teilnehmer, Richtwert: 45 Minuten c) bei psychisch-funktionellen Störungen, je Teilnehmerin oder Teilnehmer, |
55,10 |
|
|
52 |
Gruppenbehandlung (3 bis 6 Personen); a) bei motorisch-funktionellen Störungen, Richtwert 30 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer b) bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen, Richtwert 45 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer c) bei psychisch-funktionellen Störungen, Richtwert 90 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer d) bei psychisch-funktionellen Störungen als Belastungserprobung, Richtwert 180 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer |
16,00
20,60
70,20 |
16,00
20,60
70,20 |
16,50
21,40 39,30 |
53 | Hirnleistungstraining/Neuropsychologisch orientierte Einzelbehandlung Richtwert 30 Minuten | 46,20 | 46,20 | 50,10 |
53.1 | Hirnleistungstraining, Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld einmal pro Behandlungsfall, Richtwert 120 Minuten | 139,20 | 152,40 | |
53.2 | Hirnleistungstraining als Parallelbehandlung bei Anwesenheit von zwei zu behandelnden Personen je Teilnehmerin oder Teilnehmer, Richtwert 30 Minuten | 36,00 | 39,40 | |
54 | Hirnleistungstraining als Gruppenbehandlung, Richtwert 45 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer | 20,60 | 20,60 | 21,40 |
Bereich Podologie 2 | ||||
2 Nr. 55 bis 58 gehen in der neuen Nr. 58.1 und Nr. 59 bis 60 in der neuen Nr. 60.1 auf. Bei den neuen |
||||
55 | Hornhautabtragung an beiden Füßen | 26,70 | - | |
56 | Hornhautabtragung an einem Fuß | 18,90 | - | |
57 | Nagelbearbeitung an beiden Füßen | 25,10 | - | |
58 | Nagelbearbeitung an einem Fuß | 18,90 | - | |
58.1 | Podologische Behandlung (klein), Richtwert 35 Minuten | - | 30,70 | 30,70 |
59 | Podologische Komplexbehandlung (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) beider Füße |
41,60 | - | |
60 | Podologische Komplexbehandlung (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) eines Fußes |
26,70 | - | |
60.1 | Podologische Behandlung (groß), Richtwert 50 Minuten - | - | 44,00 | 44,00 |
60.2 | Podologische Befundung, je Behandlung | - | 3,00 | 3,00 |
61 | Erstversorgung mit einer Federstahldraht-Orthonyxiespange nach Ross-Fraser, einteilig, einschließlich Abdruck und Anfertigung der Passiv-Nagelkorrekturspange nach Modell, Applikation sowie Spangenkontrolle nach 1 bis 2 Wochen |
194,60 |
194,60 |
|
61.1 | Erstbefundung | 48,80 | ||
61.2 | Anpassung einer einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange, z.B. nach Ross Fraser |
86,60 | ||
61.3 | Fertigung einer einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange, z.B. nach Ross Fraser | 47,40 | ||
61.4 | Nachregulierung der einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange, z.B. nach Ross Fraser | 43,40 | ||
61.5 | Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Aufsetzen einer mehrteiligen bilateralen Nagelkorrekturspange |
86,90 | ||
61.6 | Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Aufsetzen einer einteiligen Kunststoff- oder Metall-Nagelkorrekturspange |
47,70 | ||
61.7 | Indikationsspezifische Kontrolle auf Sitz- und Passgenauigkeit | 15,20 | ||
61.8 | Behandlungsabschluss/Entfernung der Nagelkorrekturspange | 22,80 | ||
62 | Regulierung der Orthonyxiespange nach Ross-Fraser, einteilig, einschließlich Spangenkontrolle nach 1 bis 2 Tagen |
|
37,40 |
|
63 | Ersatzversorgung mit einer Orthonyxiespange nach Ross-Fraser, einteilig, infolge Verlusts oder Bruchs der Spange bei vorhandenem Modell, einschließlich Applikation | 64,80 | 64,80 | |
64 | Versorgung mit einer konfektionierten bilateralen Federstahldraht- Orthonyxiespange, dreiteilig, einschließlich individueller Spangenformung, Applikation und Spangensitzkontrolle nach 1 bis 2 Tagen |
74,80 |
74,80 |
|
65 | Versorgung mit einer konfektionierten Klebespange, einschließlich Applikation und Spangensitzkontrolle nach 1 bis 2 Tagen | 37,40 | 37,40 | |
Bereich Ernährungstherapie | ||||
66 | Erstgespräch mit Behandlungsplanung, Richtwert 60 Minuten, einmal je Behandlungsfall | 66,00 | 67,90 | 68,00 |
66.1 | Berechnung und Auswertung von Ernährungsprotokollen und Entwicklung entsprechender individueller Empfehlungen, Richtwert 60 Minuten; Aufwendungen sind bis zu zweimal je Verordnung - jedoch maximal achtmal je Kalenderjahr - beihilfefähig |
- |
55,50 |
55,50 |
66.2 | Notwendige Abstimmung der Therapie mit einer dritten Partei; Aufwendungen sind einmal je Verordnung - jedoch maximal viermal je Kalenderjahr - beihilfefähig |
- |
55,50 |
55,50 |
66.3 | Erstgespräch mit Behandlungsplanung, Richtwert: 30 Minuten, einmal je Behandlungsfall |
34,00 |
||
67 | Einzelbehandlung, Richtwert 30 Minuten, begrenzt auf maximal 16 Behandlungen pro Jahr | 33,00 | 34,00 | 34,00 |
67.1 | Einzelbehandlung im häuslichen oder sozialen Umfeld, Richtwert 60 Minuten, begrenzt auf maximal 16 Behandlungen pro Jahr | 68,00 | ||
68 | Gruppenbehandlung, Richtwert 30 Minuten, begrenzt auf maximal 16 Behandlungen pro Jahr | 11,00 | 23,80 | 23,80 |
Bereich Sonstiges | ||||
69 | Ärztlich verordneter Hausbesuch | 12,10 | 12,10 | 12,10 |
69.1 | Ärztlich verordneter Hausbesuch einschließlich der Fahrtkosten, pauschal | 22,40 | ||
69.2 | Besuch eines oder mehrerer Patienten in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft, einschließlich der Fahrtkosten, je Patient pauschal |
14,61 | ||
70 | Fahrtkosten für Fahrten der behandelnden Person (nur bei ärztlich verordnetem Hausbesuch) bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges in Höhe von 0,30 Euro je Kilometer oder die niedrigsten Kosten eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels | |||
71 | Werden auf demselben Weg mehrere Patientinnen oder Patienten besucht, sind die Aufwendungen nach den Nummern 69 und 70 nur anteilig je Patientin oder Patient beihilfefähig. Richtwert im Sinne des Leistungsverzeichnisses ist die Zeitangabe zur regelmäßigen Dauer der jeweiligen Therapiemaßnahme (Regelbehandlungszeit). Er beinhaltet die Durchführung der Therapiemaßnahme einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Die Regelbehandlungszeit darf nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden | |||
72 | Übermittlungsgebühr für Mitteilung/Bericht an die verordnende Person |
1,30 |
Besonderes Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beihilfe in Bund und Ländern. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht für Tarifkräfte und Beamte, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei Bücher als PDF: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern >>>zur Bestellung |