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Verordnung über die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen (Bayerische Beihilfeverordnung – BayBhV)
vom 2.01.2007 (GVBl. S. 15), BayRS 2030-2-27-F
zuletzt geändert durch die §§ 1 und 2 der Verordnung vom 8.05.2025 (GVBl. S. 141, 344)
Auf Grund des Art. 86a Abs. 5 Satz 1 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1998 (GVBl S. 702, BayRS 2030-1-1-F), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2006 (GVBl S. 987), erlässt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen folgende Verordnung:
Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV)
Abschnitt I Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur
Abschnitt II Personenkreis, Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen, Konkurrenzregelungen
§ 2 Beihilfeberechtigte Personen
§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige
§ 4(aufgehoben)
§ 5 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen
§ 6 Zusammentreffen des Beihilfeanspruchs mit anderen Ansprüchen
Abschnitt III Grundsatz der Beihilfefähigkeit
§ 7 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen
Abschnitt IV Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen
§ 8 Ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische Leistungen und Heilpraktikerleistungen
§ 9 Allgemeine Abrechnungsgrundlagen für psychotherapeutische Leistungen
§ 10 Psychosomatische Grundversorgung
§ 11 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie
§ 12 Verhaltenstherapie
§ 12a Systemische Therapie
§ 13 Nicht beihilfefähige psychotherapeutische Behandlungsverfahren
§ 14 Auslagen, Material- und Laborkosten bei zahnärztlichen Leistungen
§ 15 Kieferorthopädische Leistungen
§ 16 Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
§ 17 Implantologische Leistungen
§ 18 Arznei-, Verbandmittel und vergleichbare Medizinprodukte
§ 19 Heilbehandlungen
§ 19a Neuropsychologische Therapie
§ 19b Gebärdensprachdolmetscherinnen oder Gebärdensprachdolmetscher
§ 20 Komplextherapien
§ 21 Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, für Körperersatzstücke sowie für digitale Gesundheitsanwendungen
§ 22 Aufwendungen für Sehhilfen, sonstige visusverbessernde Maßnahmen
§ 23 Aufwendungen für Blindenhilfsmittel sowie die erforderliche Schulung in Orientierung und Mobilität
§ 24 Häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit, Übergangspflege im Krankenhaus
§ 24a Soziotherapie
§ 25 Familien- und Haushaltshilfe
§ 26 Fahrtkosten
§ 27 Auswärtige ambulante Behandlungen
§ 28 Krankenhausleistungen
Abschnitt V Rehabilitationsleistungen
§ 29 Beihilfe bei Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen
§ 30 Beihilfe bei Kuren
Abschnitt VI Aufwendungen in Pflegefällen
§ 31 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
§ 32 Häusliche und teilstationäre Pflege
§ 33 Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege
§ 34 Versorgung bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen durch die Pflegeperson
§ 35 Aufwendungen für Pflegehilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds sowie für digitale Pflegeanwendungen
§ 36 Stationäre Pflege
§ 37 Einrichtungen der Behindertenhilfe
§ 38 Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag
§ 38a Beihilfefähige Aufwendungen bei Pflegegrad 1
§ 39 Palliativversorgung
§ 40 Festsetzungsverfahren bei pflegebedingten Aufwendungen
Abschnitt VII Aufwendungen in sonstigen Fällen
§ 41 Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen
§ 42 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt
§ 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Kontrazeption
§ 44 Sonstige Aufwendungen
§ 45 Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen
Abschnitt VIII Leistungsumfang, Verfahren
§ 46 Bemessung der Beihilfen
§ 47 Begrenzung der Beihilfen
§ 48 Verfahren
Abschnitt IX Schlussbestimmungen
§ 49 Ausnahmen
§ 50 Inkrafttreten
§ 51 Übergangsvorschriften
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Red 20251117