Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV) - Übersicht

Neu aufgelegt: Juli 2025

 

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Verordnung über die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen (Bayerische Beihilfeverordnung – BayBhV)

vom 2.01.2007 (GVBl. S. 15), BayRS 2030-2-27-F

zuletzt geändert durch die §§ 1 und 2 der Verordnung vom 8.05.2025 (GVBl. S. 141, 344)

Auf Grund des Art. 86a Abs. 5 Satz 1 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1998 (GVBl S. 702, BayRS 2030-1-1-F), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2006 (GVBl S. 987), erlässt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen folgende Verordnung:

 

Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV)

Abschnitt I Allgemeines

§ 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur

 

Abschnitt II Personenkreis, Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen, Konkurrenzregelungen

§ 2 Beihilfeberechtigte Personen

§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige

§ 4(aufgehoben)

§ 5 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen

§ 6 Zusammentreffen des Beihilfeanspruchs mit anderen Ansprüchen


Abschnitt III Grundsatz der Beihilfefähigkeit

§ 7 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen


Abschnitt IV Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen

§ 8 Ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische Leistungen und Heilpraktikerleistungen

§ 9 Allgemeine Abrechnungsgrundlagen für psychotherapeutische Leistungen

§ 10 Psychosomatische Grundversorgung

§ 11 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie

§ 12 Verhaltenstherapie

§ 12a Systemische Therapie

§ 13 Nicht beihilfefähige psychotherapeutische Behandlungsverfahren

§ 14 Auslagen, Material- und Laborkosten bei zahnärztlichen Leistungen

§ 15 Kieferorthopädische Leistungen

§ 16 Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen

§ 17 Implantologische Leistungen

§ 18 Arznei-, Verbandmittel und vergleichbare Medizinprodukte

§ 19 Heilbehandlungen

§ 19a Neuropsychologische Therapie

§ 19b Gebärdensprachdolmetscherinnen oder Gebärdensprachdolmetscher

§ 20 Komplextherapien

§ 21 Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, für Körperersatzstücke sowie für digitale Gesundheitsanwendungen

§ 22 Aufwendungen für Sehhilfen, sonstige visusverbessernde Maßnahmen

§ 23 Aufwendungen für Blindenhilfsmittel sowie die erforderliche Schulung in Orientierung und Mobilität

§ 24 Häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit, Übergangspflege im Krankenhaus

§ 24a Soziotherapie

§ 25 Familien- und Haushaltshilfe

§ 26 Fahrtkosten

§ 27 Auswärtige ambulante Behandlungen

§ 28 Krankenhausleistungen

 

Abschnitt V Rehabilitationsleistungen

§ 29 Beihilfe bei Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen

§ 30 Beihilfe bei Kuren

 

Abschnitt VI Aufwendungen in Pflegefällen

§ 31 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

§ 32 Häusliche und teilstationäre Pflege

§ 33 Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege

§ 34 Versorgung bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen durch die Pflegeperson

§ 35 Aufwendungen für Pflegehilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds sowie für digitale Pflegeanwendungen 

§ 36 Stationäre Pflege

§ 37 Einrichtungen der Behindertenhilfe

§ 38 Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag

§ 38a Beihilfefähige Aufwendungen bei Pflegegrad 1

§ 39 Palliativversorgung

§ 40 Festsetzungsverfahren bei pflegebedingten Aufwendungen

 

Abschnitt VII Aufwendungen in sonstigen Fällen

§ 41 Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen

§ 42 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt

§ 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Kontrazeption

§ 44 Sonstige Aufwendungen

§ 45 Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen

 

Abschnitt VIII Leistungsumfang, Verfahren

§ 46 Bemessung der Beihilfen

§ 47 Begrenzung der Beihilfen

§ 48 Verfahren

 

Abschnitt IX Schlussbestimmungen

§ 49 Ausnahmen

§ 50 Inkrafttreten

§ 51 Übergangsvorschriften 


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Red 20251117 

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