Beihilfeverordnung - Bayern

 

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Beihilfeverordnung  

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Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen
(Beihilfeverordnung)

Stand: 01.01.2006

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Anwendungsbereich,
Zweckbestimmung und Rechtsnatur
 

§ 2 Beihilfeberechtigte Personen

§ 3 Berücksichtigungsfähige
Angehörige

§ 4 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen

§ 5 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen

§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei
Krankheit

§ 7 Beihilfefähige Aufwendungen
bei Sanatoriumsbehandlung

§ 8 Beihilfefähige Aufwendungen bei
Heilkur

§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen
bei dauernder Pflegebedürftigkeit

§ 9a Beihilfefähige Aufwendungen in
Hospizen

§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei
Vorsorgemaßnahmen

§ 11 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburten

§ 12 Eigenbehalte, Belastungsgrenzen

§ 13 Beihilfefähige, außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland
entstandene Aufwendungen

§ 14 Bemessung der Beihilfen

§ 15 Begrenzung der Beihilfen

§ 16 Beihilfen nach dem Tod des
Beihilfeberechtigten

§ 17 Verfahren  

§ 18 Übergangs- und
Schlussvorschriften

  

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