Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift: § 44 Tod der oder des Beihilfeberechtigten

Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - KapitalanlagenKrankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

Brutto/Netto: >>>hier können Sie es ausrechnen lassen

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen: Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe) sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen
>>>mehr Informationen


Zur Übersicht der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

Bundesbeihilfeverordnung (mit den Durchführungshinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift)

§ 44 Tod der oder des Beihilfeberechtigten
Ist eine Beihilfeberechtigte oder ein Beihilfeberechtigter während einer Dienstreise, einer Abordnung oder vor einem dienstlich bedingten Umzug außerhalb des Ortes ihrer oder seiner Hauptwohnung nach § 12 Abs. 2 Satz 2 des Melderechtsrahmengesetzes verstorben, sind die Kosten der Überführung beihilfefähig. Für Beihilfeberechtigte nach § 3 sind die Kosten der Überführung in das Inland bis zum Beisetzungsort beihilfefähig. Der Bemessungssatz für die Überführungskosten beträgt 100 Prozent.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur BBhV

44 Zu § 44 Tod der oder des Beihilfeberechtigten (bleibt frei)


Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte - Ausgabe 2023

Beamtenrecht - leicht gemacht. Mit allen wichtigen Themen zu Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe. Ausführlich wird vor allem das Kapitel "Beihilfe und Kliniken" behandelt. Für nur 7,50 Euro können Sie das beliebte Taschenbuch bestellen (im ABO sparen Sie 10 Prozent und zahlen nur 6,75 Euro) >>>zur Bestellung

MEDIRENTA: Beihilfe – leicht gemacht!

KomplettService für Privatversicherte, Beamtinnen und Beamte sowie deren Angehörige. MEDIRENTA übernimmt für Sie die komplette Kranken- und Pflegekostenabrechnung mit allen dafür notwendigen Formalitäten, achten dabei bereits im Vorfeld auf
erstattungsfähige Verschreibungen und Arztrechnungen und erledigen für Sie die gesamte Korrespondenz mit Beihilfestellen, Ärzten, Kranken- und Pflegekassen. Mehr Infos unter 030 / 27 00 00 oder direkt unter www.medirenta.de


INFO-DIENST & Taschenbuch nur 22,50
Sie wollen bei den wichtigsten Themen rund um den öffentlichen Dienst bzw. des Beamtenrechts (einschl. Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe) auf dem Laufenden bleiben? Für jährlich nur 22,50 Euro informieren wir Sie regelmäig den INFO-DIENST und 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte". Zur Bestellung 


 

mehr zum Thema:
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.beihilfe-online.de © 2024