Gesundheitsreform auf dem Rücken der Arbeitnehmer - DBB Vize: Sozial war gestern (25.10.2010)

 

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Gesundheitsreform auf dem Rücken der Arbeitnehmer - DBB Vize: Sozial war gestern 

Die einseitige Belastung der Arbeitnehmer durch die Gesundheitsreform ist vom dbb erneut kritisiert worden. Anlässlich der  öffentlichen Anhörung im Bundestagsgesundheitsausschuss am 25. Oktober 2010 zum Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) verwies der stellvertretende Bundesvorsitzende des gewerkschaftlichen Dachverbandes Klaus Dauderstädt in diesem Zusammenhang auf die vorgesehene Einführung einkommensunabhängiger Zusatzbeiträge für Arbeitnehmer sowie die Festschreibung der Arbeitgeberbeiträge auf 7,3 Prozent.

Die Bundesregierung könnte nun hinsichtlich der endgültigen Abkehr von der paritätischen Finanzierung in der GKV Vollzug melden, sagte Dauderstädt, der auch Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) ist. Und dies ist alles andere als sozial ausgewogen. Es erschließt sich nicht, was an einseitiger Belastung der Versicherten mit künftigen Beitragssteigerungen nachhaltig oder sozial ausgewogen sein soll. Die Entlassung der Arbeitgeber aus der Solidarität wird die Finanzierung der Gesundheitsausgaben fortan sogar noch erschweren. Hieran ändere auch der komplizierte, steuerfinanzierte Sozialausgleich nichts, der ebenfalls mit dem Gesetz installiert werden soll und vorsieht, dass Versicherte nicht mehr als zwei Prozent ihres Einkommens als Zusatzbeitrag entrichten müssen.

Die Kombination der vorgesehenen Begrenzung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen auf das Niveau von 2010 für die kommenden zwei Jahre mit den durch Abwicklung des Sozialausgleichs entstehenden zusätzlichen Verwaltungs- und Koordinierungsaufgaben bei den Krankenkassen seien ein Widerspruch in sich. Hier muss nachgebessert werden, mahnte Dauderstädt.

Auch sparte der dbb Vize nicht mit Kritik an dem von der Fraktion DIE LINKE verfolgten Vorhaben der Einführung einer  Bürgerinnen- und Bürgerversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung. Dies wäre mit der Einbeziehung der Beamten in das neue System verbunden und würde den Weg in eine Einheitsversicherung bedeuten, die sich das aufgrund der Altersrückstellungen attraktive System der privaten Krankenversicherung einverleiben würde.

Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 25.10.2010


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