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Meldungen zur Beihilfe des Bundes und der Länder:
Beihilfe: Sehr gute Beihilfetarife für Anwärter
Beamtenanwärter und Lehramtsanwärter sind zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet. Beide Gruppen erhalten zwar Beihilfe, doch der Dienstherr deckt nur einen Teil dieser Krankheitskosten ab. Deshalb sollten sich Beamtenanwärter und Lehramtsanwärter noch vor dem Eintritt in das Beamtenverhältnis über die jeweiligen Angebote und Tarife der privaten Krankenversicherer „schlau“ machen. Erst informieren, dann vergleichen und wenn es passt „unterschreiben“. Die Beihilfe deckt aber immer nur einen Teil der Krankheitskosten ab – je nach Familienstand (ledig/verh.) sind das in der Regel zwischen 50 Prozent und 80 Prozent der Kosten. Für die Restkosten müssen Sie eine „private Krankenversicherung“ abschließen.
Mit der privaten Krankenversicherung werden sie beim Arzt als Privatpatient behandelt. Die verschiedenen Beihilfevorschriften enthalten zum Teil unterschiedliche Leistungsansprüche, deshalb ist es ratsam den passenden Beihilfetarif auszuwählen. Hierbei hilft Ihnen der Ansprechpartner der HUK-COBURG.
Quelle: HUK-Newsletter, Ausgabe 01/2014
Besonderes Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beihilfe in Bund und Ländern. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht für Tarifkräfte und Beamte, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei Bücher als PDF: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern >>>zur Bestellung |