
| Neu aufgelegt: Juli 2025
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Beihilfeverordnung des Landes Berlin - Inhaltsübersicht -
Hinweis der Redaktion:
Wir sind bemüht, die Rechtstexte der Beihilfeverordnung aktuell zu halten.
Inhaltsübersicht
Aktueller Stand: letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert, §§ 18, 38c, 39a, 43 sowie Anlage 12 und 13 neu gefasst, §§ 20a, 25a, 26b, 27a, 40a und 43a neu eingefügt und Anlagen 4 bis 6 und 12a aufgehoben durch Verordnung vom 13.01.2026 (GVBl. S. 30).
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 3 Beamtinnen und Beamte im Ausland
§ 4 Berücksichtigungsfähige Angehörige
§ 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
§ 7 Verweisungen auf das Sozialgesetzbuch
§ 8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit
§ 9 Anrechnung von Erstattungen und Sachleistungen
Kapitel 2 Aufwendungen in Krankheitsfällen
Abschnitt 1 Ambulante Leistungen
§ 13 Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern
§ 16 Auslagen, Material- und Laborkosten
§ 17 Zahnärztliche Leistungen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf
§ 18 Psychotherapeutische Leistungen
§ 19 Psychosomatische Grundversorgung
§ 20 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie
Abschnitt 2 Sonstige Aufwendungen
§ 22 Arznei- und Verbandmittel
§ 25 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke
§ 28 Familien- und Haushaltshilfe
§ 29 Familien- und Haushaltshilfe im Ausland
§ 33 Lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Krankheiten
Abschnitt 3 Rehabilitation
§ 34 Anschlussheil- und Suchtbehandlungen
§ 36 Voraussetzungen für Rehabilitationsmaßnahmen
Kapitel 3 Aufwendungen in Pflegefällen
§ 38 Häusliche Pflege, Tagespflege und Nachtpflege
Kapitel 4 Aufwendungen in anderen Fällen
§ 41 Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen
§ 42 Schwangerschaft und Geburt
§ 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch
§ 44 Tod der oder des Beihilfeberechtigten
§ 45 Erste Hilfe, Entseuchung und Organspende
Kapitel 5 Leistungsumfang
§ 47 Abweichender Bemessungssatz
Kapitel 6 Verfahren und Zuständigkeit
§ 52 Zuordnung von Aufwendungen
§ 53 Elektronische Gesundheitskarte
Kapitel 7 Übergangs- und Schlussvorschriften
Anlagen
Anlage 1 (zu § 6 Abs. 2) - Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3 Satz 4) - Höchstbeträge für die Angemessenheit der
Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen
Anlage 3 (zu den §§ 18 bis 21) - Ambulant durchgeführte psychotherapeutische
Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
Anlage 7 Teil 1 (zu § 23 Absatz 1) - Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen
für Heilmittel
Anlage 7 Teil 2 (zu § 23 Absatz 1) - Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen
für Heilmittel
Anlage 8 (zu § 23 Absatz 1 und § 24 Absatz 1) - Zugelassene Leistungserbringer-
innen und Leistungserbringer für Heilmittel
Anlage 9 Teil 1 (zu § 25 Absatz 1 und 4) - Beihilfefähige Aufwendungen für Hilfsmittel,
Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke
Anlage 9 Teil 2 (zu § 25 Absatz 1 und 4) - Beihilfefähige Aufwendungen für Hilfsmittel,
Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke
Anlage 10 (zu § 25 Absatz 1, 2 und 4) - Nicht beihilfefähige Aufwendungen für
Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle
Anlage 11 (zu § 41 Absatz 1 Satz 3) - Nach § 41 Absatz 1 Satz 3 beihilfefähige
Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen
Anlage 12 (zu § 41 Absatz 3) - Früherkennungsprogramm für erblich belastete
Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko
Anlage 13 (zu § 41 Absatz 4) - Früherkennungsprogramm für erblich belastete
Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko
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Red 20260611 / Red 20230807 ( Red MÖD 20210308 / 20260721