
| Neu aufgelegt: Juli 2025
Zu Indikationen von A bis Z und ausgewählten Kliniken |
BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern selbst komplizierte Sachverhalte in verständlicher Form. Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden |
.
Zur Übersicht der Beihilfeverordnung von Baden-Württemberg
.
§ 13 Neuropsychologische Therapie
Aufwendungen für gesondert erbrachte und berechnete Leistungen ambulanter neuropsychologischer Therapien aus Anlass einer Krankheit sind nach § 30a BBhV beihilfefähig. Für die Abrechnung kommen in entsprechender Anwendung insbesondere die Nummern 849, 860, 870 und 871 der Anlage GOÄ in Betracht. Aufwendungen für eine Behandlungseinheit als Einzelbehandlung sind bis zur Höhe des Betrages entsprechend der Nummer 870 der Anlage GOÄ beihilfefähig.
![]() |
Besonderes Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beihilfe in Bund und Ländern. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht für Tarifkräfte und Beamte, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei Bücher als PDF: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern >>>zur Bestellung |