
| Neu aufgelegt: Juli 2025
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Beihilfeverordnung des Landes Baden Württemberg
Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfeverordnung)
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Verordnung vom 27. Mai 2026 (GBl. 2026 Nr. 61)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1:
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Sachlicher Anwendungsbereich
§ 2 Beihilfeberechtigte Personen
§ 3 Berücksichtigungsfähige Personen
§ 5 Beihilfefähige Aufwendungen
§ 7 Zusammentreffen des Beihilfeanspruchs mit anderen Ansprüchen
Abschnitt 2:
Aufwendungen in Krankheitsfällen
§ 11 Zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen
§ 12 Psychotherapeutische Leistungen
§ 13 Neuropsychologische Therapie
§ 15 Heilpraktische Leistungen
§ 18 Außerklinische Intensivpflege
§ 20 Arznei- und Verbandmittel sowie Teststreifen
§ 22 Brillen und Kontaktlinsen
§ 23 Familien- und Haushaltshilfe
§ 26 Kommunikationshilfen für Personen mit Hör- oder Sprachbehinderungen
Abschnitt 3:
Stationäre Leistungen
§ 27 Leistungen in nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern
§ 28 Leistungen in nicht nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern
§ 30 Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
Abschnitt 4:
Beihilfefähige Aufwendungen für Rehabilitationsleistungen und Kuren
§ 32 Stationäre Anschlussheilbehandlungen
§ 33 Stationäre Suchtbehandlungen und ambulante Nachsorge
§ 34 Stationäre Rehabilitationsbehandlungen
§ 35 Ambulante Anschlussheilbehandlungen und ambulante Rehabilitationsbehandlungen
Abschnitt 5:
Beihilfefähige Aufwendungen in Pflegefällen
§ 38 Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Voraussetzungen für Pflegeleistungen
§ 39 Pflegeberatung und Beratungsbesuch
§ 40 Häusliche Pflege, Kombinationspflege, ambulante Wohngruppen
§ 41 Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege
§ 43 Pflege in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
§ 45 Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch
§ 46 Individuelle Wohnumfeldverbesserung
§ 49 Digitale Pflegeanwendungen
Abschnitt 6:
Aufwendungen in sonstigen Fällen
§ 50 Schwangerschaft und Geburt
§ 53 Ärztliche Früherkennung und Vorsorge sowie Schutzimpfungen
§ 54 Erste Hilfe und Entseuchung
§ 55 Organspende und andere Spenden
Abschnitt 7:
Berechnung und Umfang der Beihilfe
§ 62 Anrechnung von Leistungen Dritter
§ 67 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Heilpraktische Leistungen
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Red 20260713