Beihilfeverordnung in Baden-Württemberg - Inhaltsverzeichnis

Neu aufgelegt: Juli 2025

 

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Beihilfeverordnung des Landes Baden Württemberg

Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfeverordnung)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Verordnung vom 27. Mai 2026 (GBl. 2026 Nr. 61)


Inhaltsübersicht

Abschnitt 1:
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Sachlicher Anwendungsbereich

§ 2 Beihilfeberechtigte Personen

§ 3 Berücksichtigungsfähige Personen

§ 4 Konkurrenzen

§ 5 Beihilfefähige Aufwendungen

§ 6 Beihilfeanspruch

§ 7 Zusammentreffen des Beihilfeanspruchs mit anderen Ansprüchen

§ 8 Sonderbestimmungen für Pflichtmitglieder von Krankenkassen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch

§ 9 Sonderbestimmungen für freiwillige Mitglieder von Krankenkassen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch

 

Abschnitt 2:
Aufwendungen in Krankheitsfällen

§ 10 Ärztliche Leistungen

§ 11 Zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen

§ 12 Psychotherapeutische Leistungen

§ 13 Neuropsychologische Therapie

§ 14 Soziotherapie

§ 15 Heilpraktische Leistungen

§ 16 Heilbehandlungen

§ 17 Häusliche Krankenpflege

§ 18 Außerklinische Intensivpflege

§ 19 Komplextherapie, sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen, Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Institutsambulanzen und Leistungen sozialpädiatrischer Zentren sowie integrierte Versorgung

§ 20 Arznei- und Verbandmittel sowie Teststreifen

§ 21 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke sowie digitale Gesundheitsanwendungen

§ 22 Brillen und Kontaktlinsen

§ 23 Familien- und Haushaltshilfe

§ 24 Fahrtkosten

§ 25 Auswärtige Unterkunft

§ 26 Kommunikationshilfen für Personen mit Hör- oder Sprachbehinderungen

 

Abschnitt 3:
Stationäre Leistungen

§ 27 Leistungen in nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern

§ 28 Leistungen in nicht nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern

§ 29 Wahlleistungen

§ 30 Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

§ 31 Palliativversorgung

 

Abschnitt 4:
Beihilfefähige Aufwendungen für Rehabilitationsleistungen und Kuren

§ 32 Stationäre Anschlussheilbehandlungen

§ 33 Stationäre Suchtbehandlungen und ambulante Nachsorge

§ 34 Stationäre Rehabilitationsbehandlungen

§ 35 Ambulante Anschlussheilbehandlungen und ambulante Rehabilitationsbehandlungen

§ 36 Kuren

§ 37 Rehabilitationssport

 

Abschnitt 5:
Beihilfefähige Aufwendungen in Pflegefällen

§ 38 Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Voraussetzungen für Pflegeleistungen

§ 39 Pflegeberatung und Beratungsbesuch

§ 40 Häusliche Pflege, Kombinationspflege, ambulante Wohngruppen

§ 41 Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege

§ 42 Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, Versorgung pflegebedürftiger Personen bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen durch die Pflegeperson

§ 43 Pflege in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen

§ 44 Vollstationäre Pflege

§ 45 Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch

§ 46 Individuelle Wohnumfeldverbesserung

§ 47 Pflegehilfsmittel

§ 48 Pflegeunterstützungsgeld

§ 49 Digitale Pflegeanwendungen

 

Abschnitt 6:
Aufwendungen in sonstigen Fällen

§ 50 Schwangerschaft und Geburt

§ 51 Schwangerschaftsabbruch

§ 52 Künstliche Befruchtung

§ 53 Ärztliche Früherkennung und Vorsorge sowie Schutzimpfungen

§ 54 Erste Hilfe und Entseuchung

§ 55 Organspende und andere Spenden

§ 56 Todesfall

§ 57 Aufwendungen im Ausland

§ 58 Aufwendungen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder in der Schweiz

§ 59 Aufwendungen außerhalb der Europäischen Union, eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland oder der Schweiz

 

Abschnitt 7:
Berechnung und Umfang der Beihilfe

§ 60 Berechnung der Beihilfe

§ 61 Bemessungssatz

§ 62 Anrechnung von Leistungen Dritter

§ 63 Härtefall

§ 64 Verfahren

§ 65 Datenschutz

§ 66 Übergangsvorschriften

§ 67 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

 

Anlage 1 Heilpraktische Leistungen

Anlage 2 Beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke sowie digitale Gesundheitsanwendungen 


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Red 20260713

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